Sicherheitsbrille liegt auf einem Plan

Genehmigungs­engineering

Wir übernehmen für Ihre Anlage die gesamte Genehmigungsplanung und Einreichung bei den zuständigen Behörden.

Verwaltungsaufwand reduzieren Optimierung Ihrer Genehmigungsprozesse

Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung der Betriebsweise, der Beschaffenheit und der Lage von Anlagen, die im Anhang der 4. BImSchV zum Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG aufgelistet sind, bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Wir begleiten Sie durch das gesamte Genehmigungsverfahren und stehen Ihnen mit fundiertem Expertenwissen bei Erstgenehmigungen nach § 4 BImSchG, Änderungsanzeigen nach § 15 BImSchG oder Genehmigungsanträgen auf wesentliche Änderung einer Anlage nach § 16 BImSchG zur Seite.

Zügige Genehmigungsverfahren verschaffen Ihnen viele Vorteile, so minimieren Sie die Kosten und gestalten Projekte finanziell attraktiver.

Unsere Leistungen im Detail:

  • Begleitende Beratung und Unterstützung während des gesamten Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) als Planungsbüro und/oder Entwurfsverfasser
  • Umweltrechtliche Beratung einschließlich Bewertung und Einordnung Ihrer Antragsgegenstände hinsichtlich BetrSichV, GefahrstoffV, AwSV, Industrieemissionsrichtlinie, TEHG, UVPG, StörfallV, TA Luft sowie der einschlägigen Technischen Regeln und Vorschriften (s.a. Kompetenzen – Umweltrecht, Anlagensicherheit, Arbeitsschutz)
  • Präsentation Ihres Projektes bei der genehmigenden Behörde sowie Klärung und Abstimmung von Art und Umfang der Antragsunterlagen mit der Behörde im Rahmen der Antragskonferenz bzw. des Erörterungstermins
  • Erstellung der notwendigen Genehmigungsunterlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Basis der länderspezifischen Formularsätze oder EliA-Programme einschließlich der Textteile, sowie Integration von sonstigen Anträgen (z.B. Bauanträge, Entwässerungsanträge u.a.)
  • Hausinterne Erstellung der Grund-, Verfahrens- und R&I-Fließbilder mit Zusatzinformationen nach DIN EN ISO 10628, sowie aller anderen für die Genehmigung benötigten baurechtlich unverbindlichen Zeichnungen, z.B. Quellenplan, Aufstellungsplan, Ex-Schutzplan etc.
  • Hausinterne Erstellung neuer oder Überarbeitung bestehender Explosionsschutzdokumente und -pläne
  • Koordinierung der beteiligten Fachgutachter (Ex-Schutz, Brandschutz, Prognose von Immissionen und Emissionen, WHG / AwSV, UVP, Arbeitsschutz) sowie Integration der benötigten Gutachten in die Antragsunterlagen
  • Zusammentragen, Beschaffung und Aufarbeitung aller für die Antragstellung benötigten Informationen, wie etwa amtliche Lagepläne, Flurstücksnachweise, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Maschinen- und Apparatelisten, Gefahrstoffkataster, Sicherheitsdatenblätter, Emissionsquellenlisten und –pläne, Gefahrstofflagerkapazitäten zur Beurteilung der Störfallpflichtigkeit nach SEVESO III, Abfallbilanz, Abwasseranfall, LAU- und HBV-Anlagen wassergefährdender Stoffe, Angaben zum Betriebsgrundstück usw.
  • Erstellung der elektronischen Antragsunterlagen sowie der notwendigen Printexemplare (zwischen 3 bis 15 Exemplare, je nach Antragsart und -umfang) zur Einreichung bei der Genehmigungsbehörde sowie für die Dokumentation des Auftraggebers / Antragsstellers
  • Erstellung / Pflege des Genehmigungskatasters
  • Erstellung von Auflagenkatastern sowie koordinative Begleitung, Kontrolle und Dokumentation der Umsetzungsmaßnahmen